Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Frömmel GmbH gültig ab 1. September 2025
1. Geltungsbereich:
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und Lieferverträge der Firma Frömmel GmbH, Alleininhaber Markus Frömmel, mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in 1070 Wien, Zieglergasse 70, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Alle bisher geltenden Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Durch Erteilen von Aufträgen erkennt der Käufer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote / Preise / Lieferung:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Preise sind freibleibend. Für die Berechnung gelten die am Tage der Lieferung bzw. Abholung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Frömmel GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Einschränkungen der zu liefernden Mengen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die vereinbarten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, der Besteller kann aus ihren nicht vorsätzlichen Überschreitungen keine Schadenersatzansprüche ableiten. Der Käufer garantiert die rechtzeitige Bereitstellung des freien Anlieferungsbereiches (inkl. Kühlräume).
3. Gefahrenübergang:
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verluste, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware auf diesen über. Als Übergabe gilt außer der persönlichen Aushändigung der Ware an den Käufer, wenn diese in dessen Abwesenheit an eine von ihm zur Warenannahme beauftragten Person ausgehändigt oder auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz abgestellt wird.
4. Zahlung:
Netto zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungslegung. Schecks werden nur in Verbindung mit einer Bankerklärung angenommen. Bargeldlose Zahlung (inklusive Bankeinzug und Bankomatkarte) gelten vorbehaltlich der entsprechenden Kontodeckung. Sie bedürfen unserer Zustimmung. Nichteinlösung des Bankeinzugs gilt als Zahlungsverzug. Wechsel werden von uns nur zahlungshalber und mit Bürgschaft eines Dritten angenommen, alle Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem unsererseits über den Rechnungsbetrag verfügt werden kann. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von monatlich 1 Prozent und entstandene Kosten verrechnet. Alle übrigen offenstehenden Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn eine bereits fällige Zahlung gestundet wird. Außerdem ist Frömmel GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen sofort einzustellen, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche erheben kann. Für weitere Lieferungen kann unsererseits Vorauszahlung (bar oder unbar) verlangt werden. Zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung des Käufers ist Frömmel GmbH berechtigt vor Ausführung der Lieferung eine Bankgarantie in entsprechender Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung Gegenforderungen des Bestellers durch Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen.
5. Rückgabe der Ware:
Aus hygienischen Gründen können Speisen von uns ausnahmslos nicht zurückgenommen werden. Getränke werden nach Verbrauch abgerechnet, wobei eine Mindestmenge von 50 % der im Anbot angegebenen Getränke verrechnet wird
6. Rücktritt, Storno und Entfall der Veranstaltung
6.1. Stornierung durch den Auftraggeber
6.1.1. Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit gegen Zahlung folgender pauschalierter Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten:
a) Rücktritt bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
b) Rücktritt 29 – 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des zuletzt bestätigten Netto-Gesamtpreises.
c) Rücktritt 7 – 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des zuletzt bestätigten Netto-Gesamtpreises.
d) Rücktritt ab dem 3. Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des zuletzt bestätigten Netto-Gesamtpreises.
Die Pauschalen entsprechen dem typischen Aufwand- und Schadenersatz-Risiko; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer, dem Auftragnehmer der Nachweis höherer Kosten vorbehalten.
6.1.2. Teilstorno (Reduktion einzelner Leistungsbestandteile oder Verkürzung der Veranstaltungsdauer) gilt als anteiliger Rücktritt; es gelten die Sätze lit a)–d) verhältnismäßig auf den entfallenden Leistungsumfang.
6.2. Entfall der Veranstaltung
6.2.1. Fällt die Veranstaltung infolge unvorhersehbarer, von keiner Partei zu vertretenden Ereignissen (höhere Gewalt) – z B behördliche Untersagung, Epidemien, Naturkatastrophen, Krieg, Terror – aus, trägt der Auftraggeber die Kosten für sämtliche entstandene Aufwände des Auftragnehmers. Die Berechnung des dem Auftragnehmer gebührenden Aufwandsersatzes richtet sich nach den Fristen und Beträgen gemäß Pkt. 6.1.1.
6.3. Unmögliche Leistungserbringung durch den Auftragnehmer
Sollte der Auftragnehmer trotz zumutbarer Anstrengungen wetterbedingt oder durch andere unvorhersehbare Ereignisse nicht in der Lage sein, das benötigte Equipment, Mitarbeiter, Lebensmittel, Getränke u. dgl. zu gewährleisten, so entfällt die Leistungspflicht des Auftragnehmers. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei einer Cateringveranstaltung die Benützung von An- und Zufahrtsstraßen nicht möglich ist und Ersatzmaterial mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand nicht rechtzeitig beigestellt werden kann, sodass eine Durchführung der Veranstaltung vernünftigerweise nicht mehr möglich ist. Die Leistungspflicht des Auftraggebers bleibt davon allerdings unberührt und in voller Höhe gemäß Pkt. 6.1. aufrecht.
6.4. Bestimmender Zeitpunkt
Für die Einordnung als Storno (Punkt 6.1.) oder als Entfall (Punkt 6.2./6.3.) ist der Zugang der schriftlichen Rücktritts- bzw. Absageerklärung maßgeblich. Eine nachträgliche behördliche Untersagung ändert die bereits ausgelösten Rechtsfolgen nicht.
6.5. Ersatz individueller Vorbereitungskosten
Unabhängig von Punkt 6.1.–6.3. ersetzt der Auftraggeber alle bis zum Rücktritt angefallenen, ihm zuvor nachweislich bekannt gegebenen Sonderaufwände (z B Künstlergagen, Führungsgebühren, Sonderausstattung, Drittmieten, administrativer Aufwand), soweit diese nicht mehr kostenfrei stornierbar sind.
6.6. Verschiebung der Veranstaltung
Eine Orts-, Termin- oder Zeitverschiebung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Kommt kein Einvernehmen zustande, gilt die Verschiebungsanfrage als Storno nach Punkt 6.1. Zusätzlich wird eine Bearbeitungspauschale von 10 % des zuletzt bestätigten Netto-Gesamtpreises verrechnet; darüberhinausgehende Mehrkosten Dritter trägt der Auftraggeber.
7. Änderung der Teilnehmerzahl
7.1. Reduktion der bestätigten Personenanzahl ist bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zulässig; die Vergütung reduziert sich um den anteiligen Preis, jedoch höchstens im Ausmaß von 20 % der ursprünglich bestätigten Personen.
7.2. Erhöhung der Personenanzahl ist bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich und bei einer Überschreitung von mehr als 10 Personen von einer erneuten schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers abhängig.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Zahlungen ist Wien. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Standort von Frömmel GmbH vereinbart. Wir bleiben jedoch berechtigt, nach unserer Wahl auch am Wohnsitz des Käufers Klage zu erheben.
9. Mängelrüge:
Aus etwaigen Mängeln können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist Frömmel GmbH nach seiner Wahl zur Ersatzleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), Wandlung oder Kaufpreisminderung berechtigt. Darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind, außer für den Fall des Vorsatzes, ausgeschlossen. Für nicht selbst produzierte Waren leisten wir nur Gewähr im Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und übertragen alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an unsere Abnehmer.
10. Steuergruppen / Statistik:
Die Aufteilung der Beträge in Steuergruppen stellt eine Dienstleistung durch unsere EDV dar. Es bestehen keinerlei Regressansprüche. Als Dienstleistung werden auf den Warenfakturen verschiedene Daten ausgewiesen. Die ermittelten Daten sind jedoch völlig unverbindlich und es wird für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr geleistet. Der Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf diese Daten und verpflichtet sich, sie lediglich für eigene Zwecke zu gebrauchen.
11. Sonstiges:
Irrtum vorbehalten Datenschutz: Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Art und Umfang dieser Daten ergeben sich aus unseren Vereinbarungen und den Ihnen zugesandten Lieferbelegen und Rechnungen. Die Ordersätze (Bestellbücher) und alle anderen Geschäftsunterlagen sind streng vertraulich zu behandeln. Missbrauch bzw. Weitergabe an Unbefugte und Dritte ist nicht statthaft und wird geahndet. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Vertragsergänzungen und –abänderungen, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; auch das Abgehen von diesem Erfordernis bedarf der Schriftform. Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.